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Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der Geschäftsanschrift einer GmbH unter Wohnanschrift des Geschäftsführers (16.08.2017)

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Die Angabe der Wohnanschrift des Geschäftsführers einer GmbH als Geschäftsanschrift mit einem c/o-Zusatz ist zulässig und daher im Handelsregister einzutragen. Voraussetzung ist aber die Angabe eines Zustellungs­bevollmächtigten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

(OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2016 - 27 W 2/16)

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