Die Angabe der Wohnanschrift des Geschäftsführers einer GmbH als Geschäftsanschrift mit einem c/o-Zusatz ist zulässig und daher im Handelsregister einzutragen. Voraussetzung ist aber die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
(OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2016 - 27 W 2/16)
(OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2016 - 27 W 2/16)