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GmbH-Gesellschafter dürfen im Rahmen ihrer Treuepflicht nicht Gesell­schafter­versamm­lung boykottieren und somit Be­schluss­unfähig­keit herbeiführen (18.11.2015)

Den Gesellschaftern einer GmbH ist es aufgrund ihrer Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft untersagt, eine Gesell­schafter­versamm­lung zu boykottieren, um die Be­schluss­unfähig­keit herbeizuführen und somit die Ernennung eines neuen Geschäftsführers zu verhindern. Beschließen die übrigen Gesellschafter trotz des nicht erreichten Quorums die Ernennung des Geschäftsführers, so ist es den...

(OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.1990 - 11 U 92/90)

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