Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Aktionären beim Rückzug von der Börse kein Barabfindungsangebot für ihre Aktien gemacht werden muss.
(BGH, Beschluss vom 08.10.2013 - II ZB 26/12)
(BGH, Beschluss vom 08.10.2013 - II ZB 26/12)